AGB Klassisch

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

für die Vermittlung von Ferienobjekten der hoch im norden GmbH

 

1.         Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGB) gelten für die Vermittlung von Ferienhäusern, Ferienapartments und Ferienunterkünften („Ferienobjekte“) über die Internetpräsenz www.hochimnorden.sh. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen der hoch im norden GmbH („hoch im norden“ / „Vermittlerin“) als Betreiberin des Internetportals und dem Kunden („Kunde“ / „Mieter“).

 

Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter des Ferienobjektes ist hoch im norden ausschließlich als Vermittlerin tätig. Es wird insoweit zwischen hoch im norden und dem Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, dessen Vertragsinhalt lediglich in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Ferienobjektes als Einzelleistung besteht. Als Vermittlerin einer Einzelleistung unterfällt hoch im norden nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB und ein Sicherungsschein ist für die vermittelten Leistungen nicht zu übergeben.

 

Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden als Mieter und dem Vermieter des gemieteten Ferienobjektes zustande, an den sich der Kunde als Mieter mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu richten hat.

2.         Zustandekommen des Vertrages

2.1       Der Kunde erkennt mit seiner Anmeldung zum Aufenthalt im Ferienobjekt diese AGB für sich und alle mit angemeldeten Teilnehmer an. Er hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie für seine eigenen einzustehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2       Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Basis dieser AGB verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter auf Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes auf der Internetseite dar. Bei elektronischen Buchungen gibt der Kunde / Mieter das verbindliche Angebot durch Eintragung der Buchungsdaten auf der Internetseite in der Buchungsmaske mit der Auswahl des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ ab. Die Betätigung des Buttons „Anfrage absenden“ stellt noch keine verbindliche Anmeldung dar, sondern führt nur zu einer noch unverbindlichen Informationsanfrage.

2.3       Bei elektronischen Buchungen bestätigt hoch im norden den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Vermittlungsvertrag und der vermittelte Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch hoch im norden bzw. den Vermieter zu Stande. Über den Vertragsschluss wird hoch im Norden den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) oder auf dem Postweg informieren. Durch den Vertragsschluss ist hoch im Norden zur Erhebung des Serviceentgeltes von einmalig € 35,00 pro Buchung berechtigt.

 

3.         Zahlungsbedingungen

3.1       Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises (Mietpreises) sowie das Serviceentgelt von hoch im norden in voller Höhe fällig und auf das genannte Konto zu zahlen. Dabei ist hoch im norden für die Mietzahlung an den Vermieter inkassoberechtigt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung von 80 % des Mietpreises ist bis spätestens vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtmietpreis sowie das Serviceentgelt sofort zur Zahlung fällig. Da der Ferienmietvertrag als Einzelleistung nicht dem Pauschalreiserecht unterfällt, muss der Vermieter keine Insolvenzversicherung vorhalten und keinen Sicherungsschein übergeben.

3.2       Werden fällige Zahlungen vom Kunden und Mieter trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist hoch im norden selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6 zu belasten.

3.3       In Einzelfällen kann eine Kaution verlangt werden. Ist dies der Fall, so ergibt sich deren Höhe aus der Beschreibung des Ferienobjektes sowie der Buchungsbestätigung an den Kunden und muss nach Ankunft im Ferienobjekt ohne weitere Aufforderung hinterlegt werden. Die Kautionszahlung sollte in bar erfolgen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objektes vor der Abreise des Kunden an diesen vom Vermieter oder hoch im norden zurückgezahlt. Im Fall einer Schadensüberprüfung ist die Kaution bzw. der nach Schadensbeseitigung verbliebene Restbetrag erst zwei Wochen nach Aufenthaltsende zur Rückzahlung fällig.

4.         Preise und Leistungen

4.1       Die im Mietangebot auf der Internetseite angegebenen Preise sind Gesamtpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit diese nicht ausdrücklich optional gestellt worden sind und freiwillig gewählt werden können. Zusatzleistungen werden, wie mit der Buchungsbestätigung bestätigt, berechnet und gelten pro Wohneinheit und Nacht. Das Ferienobjekt darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten als volle Person.

4.2       Haustiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung in Schrift- oder Textform durch hoch im norden im Ferienobjekt aufgenommen werden. Dazu muss dies vom Vermieter vorgesehen worden sein, was nicht in allen Ferienobjekten der Fall ist. Der Reinigungsmehraufwand pro Haustier beträgt € 5,00 pro Tag. In Schleswig-Holstein besteht Leinenpflicht. Auf ausgewiesenen Spazierwegen und Hundestränden dürfen Hunde ohne Leine laufen.

4.3       Die vom Vermieter geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjektes in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung auf der Internetseite von hoch im norden ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und der Objektbeschreibung sowie aus der jeweiligen Buchungsbestätigung an den Mieter. Die Leistungsverpflichtung umfasst nur das dort genannte Mietobjekt, nicht jedoch Leistungen, die darüber hinaus freiwillig zur Verfügung gestellt und die nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte, freiwillige Leistungen wie Indoor- oder Outdoor-Pools (Schwimmbäder), Saunen oder Solarien, wie im Angebot und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Ebenso können solche nicht gebuchten, freiwilligen Leistungen, wie Schwimmbäder, jederzeit ohne Vorhandensein oder Angabe eines Grundes geschlossen oder nur zur eingeschränkten Nutzung angeboten werden. Einen Anspruch auf Erhalt freiwilliger Leistungen des Vermieters hat der Kunde nicht.

 

5.         Mietdauer, An- und Abreise, Schlüsselübergabe

5.1       Das Ferienobjekt steht dem Kunden am Anreisetag (erster Tag der Mietbuchung) ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis 10 Uhr stattfinden. Der An- und Abreisetag zählt jeweils als ein Tag in der Berechnung der Mietdauer. Die Mindestmietdauer beträgt sieben Nächte in der Hauptsaison.

5.2       Die Schlüsselübergabe findet in den Büroräumen von hoch im norden oder, nach Vereinbarung und Bestätigung durch hoch im norden, am Ferienobjekt statt. Im letzteren Fall muss eine Ankunftszeit fest vereinbart werden, um hoch im norden zu ermöglichen, das Ferienobjekt rechtzeitig vorzubereiten und einen persönlichen Empfang bei Ankunft durchzuführen. Hierzu muss der Kunde auch seine Mobilnummer mitteilen.

5.3       Bei nicht fristgemäßer Räumung des Ferienobjektes kann der Vermieter eine der längeren Mietzeit angepasste Mehrvergütung für die Zeit der tatsächlichen Nutzung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist ihm vorbehalten. Eine Anreise außerhalb der Büro-Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung möglich.

6.         Rücktritt des Kunden von der Buchung

6.1       Der Vermieter räumt dem Kunden freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Der Kunde kann daher jederzeit unter den Bedingungen dieser Ziff. 6 vom Mietvertrag vor Aufenthaltsbeginn zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

6.2       Tritt der Kunde zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Gesamtreisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann hoch im norden für den Vermieter wie folgt verlangen:

-           bis zum 90. Tag vor Belegungsantritt: 20 % des Gesamtreisepreises,

-           vom 89. bis zum 45. Tag vor Belegungsantritt: 50 % des Gesamtreisepreises,

-           vom 44. bis zum 15. Tag vor Belegungsantritt: 75 % des Gesamtreisepreises,

-           vom 14. Tag bis Belegungsantritt / bei Nichtantritt: 95 % des Gesamtreisepreises.

 

Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in der Höhe der vom Vermieter geforderten Pauschalen.

6.3       Der Vermieter behält sich vor, in Abweichung von den vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung oder Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.

6.4       hoch im norden kann bei einem Rücktritt / einer Stornierung des Kunden ein Entgelt in Höhe von € 50,00 pro Stornierungsvorgang erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass hoch im norden ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

6.5       Diese vertraglich gewährten Rücktrittsbedingungen gelten auch im Falle des Rücktritts aus Gründen der höheren Gewalt, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen (Streik, Naturkatastrophen, Fährausfall, Pandemien, Einreisestopp auf die Insel), sondern nur den Kunden, oder für den Rücktritt aus persönlichen Gründen. Im Fall eines Beherbergungsverbot und allen Fällen der Unmöglichkeit der Leistung der Vermietung selbst hat der Kunde die gesetzlich gewährten Rechte.

7.         Obliegenheiten des Kunden als Mieter, außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

7.1       Der Kunde hat bei Ankunft im Ferienobjekt vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel, auch Schäden des Inventars, unverzüglich hoch im norden als Vertreterin des Vermieters vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

7.2       Der Kunde ist als Mieter verpflichtet, das Ferienobjekt und seine Einrichtung sowie alle Einrichtungen des Vermieters selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden, nach der Benutzungs- oder Hausordnung und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt stets in einem ordentlichen Zustand zu halten sowie die Hausordnung und die Bedienungsvorschriften der elektronischen Geräte einzuhalten. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Ferienobjekt und Inventar in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Vor der Abreise sind alle Müllbehälter sowie der Kühlschrank zu entleeren, Leergut / Altglas und Lebensmittelreste zu entsorgen, sämtliches Geschirr und Besteck abzuwaschen und einzuräumen, die Bettwäsche abzuziehen und alle Fenster wieder zu verschließen und alle Möbel an den ursprünglichen Platz zurückzustellen. Grobe Verunreinigungen hat der Mieter zu entfernen. Mehrkosten für die Entfernung einer übermäßigen Verschmutzung, Müllentsorgung oder Möbel zurechtstellen, darf der Vermieter dem Kunden gesondert nach jeweiligem Aufwand in Rechnung stellen (Personalstundensatz € 40,00 pro Stunde).

7.3       Der Mieter ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden des Ferienobjektes zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Untervermietung oder Fremdbelegung des Ferienobjektes ist nicht gestattet. Es darf nur zu Ferienzwecken und mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl genutzt werden. Möchte der Kunde weitere Personen zum Besuch aufnehmen, muss er zuvor Kontakt mit hoch im norden aufnehmen, um vorab eine Einwilligung des Vermieters zum Besuch zu erhalten.

7.4       Ein Ferienobjekt darf nur mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl und mit den genannten Personen genutzt werden. Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Überbelegung außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann der Vermieter den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich trotz einer entsprechenden Abmahnung oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere auch, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung oder Überbelegung des Ferienobjektes fortgesetzt wird oder der Mieter trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Mieter erheblich beschädigt wird. Dabei behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung / Belegung der nicht in Anspruch genommenen Belegungsleistung erlangt.

7.5       Bei reetgedeckten Ferienobjekten ist es untersagt, mit einem Gas- oder Holzkohlegrill zu grillen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, können der Vermieter oder hoch im norden nach Ziff. 7.4 gegen ihn vorgehen und ggf. außerordentlich kündigen.

 

 

8.         Haftung von hoch im norden, Haftungsbeschränkung

8.1       hoch im norden übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der auf der Internetseite dargestellten Mietleistungen ab. Hierfür haftet der Vermieter. Ebenso wenig übernimmt hoch im norden die Gewähr für die Verfügbarkeit von Mietleistungen oder die ständige Verfügbarkeit des Internets oder des Internetzugangs im Ferienobjekt.

8.2       hoch im norden haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden im Rahmen der Ziff. 8.3. Die Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Vermieter gegenüber hoch im Norden und stellen somit keine eigene Zusicherung von hoch im norden gegenüber dem Kunden dar. hoch im norden gibt dem Kunden / Mieter gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der vermittelten Unternehmen ab und haftet nur nach Ziff. 8.3.

8.3       hoch im norden haftet als Vermittlerin von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet hoch im norden nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen hoch im norden ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von hoch im norden. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen.

9.         Datenschutz

9.1       Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert hoch im norden den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und bei Kontaktaufnahme in dem Datenschutzhinweis. hoch im norden hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungs- oder Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse wirsind@hochimnorden mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder hoch im norden unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

9.2       Mit einer Nachricht an wirsind@hochimnorden.sh oder unter der unten genannten Adresse kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

10.       Sonstiges, Hinweise

10.1     Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und hoch im norden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von hoch im norden vereinbart.

10.2     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: hoch im norden nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Vermittlerin: hoch im norden GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Berit Jachmich, Kohharder Weg 13a, 25938 Wyk, Tel. +49 (0)4681-74 23 90, E-Mail-Adresse: wirsind@hochimnorden.sh; www.hochimnorden.sh; wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Ferienobjekten als Einzelleistung; Vermittler-Haftpflichtversicherung: HISCOX SA, Arnulfstraße 31, 80636 München, hiscox.info@hiscox.de. Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe Ziff. 10.1.

Zuletzt angesehen